Noch einmal „Über Sommerfrischen im Erzgebirge”

Bei dem Durchlesen des Artikels unter obigem Titel in Nr. 1 des laufenden Jahrganges vom „Glückauf!” konnte ich nicht umhin, an den weithin bekannt gewordenen Ausspruch des Geheimrates Neuleauy, officiellen Vertreters der deutschen Reichsregierung bei der Weltausstellung in Philadelphia zu denken, welcher sein Urteil über die dort vertretene deutsche Industrie in die wenigen Worte zusammenfaßte: „Billig und schlecht.” Es entstand ein Sturm der Entrüstung unter den deutschen Industriellen, man fand, daß es nicht Sache des Regierungsvertreters sein könne, so schonungslos ein Urteil abzugeben, welches doch vielleicht nicht als der Allgemeinheit entsprechend hätte hingestellt werden dürfen, aber man hat nichts über eine länger andauernde schädliche Nachwirkung dieses Ausspruches gehört, und dieselbe hat doch vielleicht zu größerer Vorsicht für spätere Gelegenheiten Veranlassung gegeben.

So möchte ich denn auch wünschen, daß der oben erwähnte Artikel, welcher als Quintessenz nicht „Billig und schlecht,” sondern sogar „Theuer und schlecht” enthält, keine schädlichen, sondern nur nützliche Nachwirkungen haben werde.

Ich kann mir aber nicht versagen, doch noch einige Worte zur Entschuldigung der angegriffenen Sommerfrischen unseres Erzgebirges anzuführen; denn die guten Ratschläge galten allen, die üblen Erfahrungen sind aber hoffentlich nur bei wenigen Sommerfrischen gemacht worden.

Das Ideal des Sommerfrischlers ist jedenfalls „Billig und gut” und diesem Ideal kommt man nach den Anführungen des Artikels, und wie auch allgemein bekannt, in den Alpenländern viel näher, als im Erzgebirge.

Nun ja, zugegeben, daß dieses so richtig ist, so muß man eben nach Tyrol gehen und nicht nach dem Erzgebirge. Man macht so häufig eine falsche Voraussetzung, man spricht vom „armen” Erzgebirge und bedenkt nicht, daß das Erzgebirge mit seiner starken industriellen Bevölkerung und seiner geringen Bodenerzeugung hohe Lebensmittelpreise haben muß, welche ja bekanntlich den Wohlstand einer Gegend bezeugen. Dort, wo Butter und Eier billig zu haben sind, hat man auch im Allgemeinen billige Lebensmittelpreise und dort wird auch die Sommerfrische billig sein können, wo aber, wie fast im ganzen Erzgebirge viele Lebensmittel, namentlich alles Obst und alle „grünen” Waren erst vom Chemnitzer Wochenmarkt per Bahn oder Botengeschirr bis weit hinauf geschafft werden müssen, da müssen sich alle diese und ähnliche Artikel um die Transportkosten und Zwischenhandelsspesen verteuern. Naturgemäß sind in dieser Beziehung Tyrol und verschiedene Teile der Schweiz viel günstiger situiert, als das Erzgebirge. Man wird also gut thun, sich von vornherein zu sagen, daß das Leben im Erzgebirge teuerer ist, als in Tyrol, und daß das Erzgebirge nur den Vorteil für sich in Anspruch nehmen darf, die Mühseligkeiten einer längeren Reise und die größeren Kosten derselben vermeiden zu können; es folgt also daraus, daß das Erzgebirge als Sommerfrische zu wählen, für die zu empfehlen ist, die in seiner Nähe wohnen. Für diejenigen, die jeden Sommer wechseln und die auch das Erzgebirge nur einmal aufsuchen, um seine Schönheiten kennen zu lernen, für die spielt der Preis jedenfalls nur eine untergeordnete Rolle.

Am meisten übersieht man aber, daß die Benutzung des Erzgebirges als Sommerfrischaufenthalt noch verhältnismäßig neueren Datums ist, daß die Leute und Zustände noch nicht so gut darauf vorbereitet sind, als dies z. B. in Thüringen, dem Harz, Fichtelgebirge, Riesengebiete u. s. w. der Fall ist, daß man erst dem mehrjährigen Einwirken des Erzgebirgsvereines Fortschritte hierin verdankt, die, wenn man sie mit den Zuständen von früher vergleicht, immerhin unsere volle Anerkennung verdienen und die uns recht wohl hoffen lassen, daß sich dies auch noch mehr bessern wird. Solche Fortschritte werden am meisten dort wahrzunehmen sein, wo man sich verhältnismäßig schon längere Zeit und mit Energie der Hebung des Fremdenverkehrs gewidmet hat, wo günstige Vorbedingungen vorhanden waren u. s. w.; also solche Orte, die durchschnittlich den Anforderungen des erwähnten Artikels Genüge leisten werden und somit jedem zuversichtlich empfohlen werden können, dürften im westlichen Erzgebirge Schwarzenberg im Schwarzwasserthal, im östlichen Kipsdorf und Schmiedeberg im Weißeritzthal und Mulda im Muldenthal bezeichnet werden.

An Orten dahingegen, die noch nicht seit langem und noch nicht viel Sommerfrischler beherbergt haben und bei einfachen Familien darf man sich eigentlich kaum wundern, wenn die Kenntnisse über die Anforderungen, die der Fremde an Gast- und Logirhäuser zu stellen berechtigt ist, nur mangelhafte sind.

Um sich hier vor Unannehmlichkeiten zu schützen, bleibt eigentlich kein anderer Ausweg, als sich sein Sommerfrischlogis vor Abschluß der Bedingungen anzusehen, und wenn es einem nicht gefällt, es eben nicht zu mieten; hierin liegt ja gerade der Vorteil, wenn die Sommerfrische vom Wohnort nicht zu weit entfernt ist, daß man die Kosten des Auswählens, weil sie nicht zu hohe sein werden, bequem noch mit tragen kann, dann aber auch sicher gestellt ist.

Werden dagegen wirklich versprochene Bedingungen nicht erfüllt, so zeigt man dies dem nächsten Erzgebirgszweigverein an, resp. sucht dessen Vermittelung nach und wenn die Benachteiligungen zu große sind, zieht man aus. Ich halte für falsch, vertrauensselig sich darauf zu verlassen, daß wer Logis zur Sommerfrische vermietet, dies auch jederzeit in der richtigen Weise thun müsse.

Ferner möge man bedenken, die zur Sommerfrische vermietbaren Räumlichkeiten sind entweder solche in Gasthäusern, die fortwährend demselben Zweck gewidmet sind und geeignete Einrichtungen besitzen, oder solche in Privatwohnungen, die häufig durch Reduktion der Wohnungsbequemlichkeit der Inhaber geschaffen worden sind, oder die neu beschafft und für Sommerfrischler verfügbar gemacht worden sind. Daß namentlich im letzteren Falle die Rechnung manchmal ohne den Wirt gemacht worden ist, wenn Aufwendungen an Kapital die Jahreszinsen und Amortisation in der kurzen Zeit von 4 – 8 Wochen aufbringen sollen, kann man sich leicht vorstellen. Man könnte dies Überspekulation nennen, und die Folge hiervon ist Unwilligkeit beim Vermieter.

Dürfte es demnach einesteils wohl nicht ganz richtig sein, zu verlangen, daß die Sommerfrische im Erzgebirge billiger sein soll, als in Tyrol, so dürfte andererseits die nicht genügende Beschaffenheit derselben nach mehreren Richtungen hin entschuldigt werden können, ohne die Hoffnung aufgeben zu müssen, daß dort, wo noch zu wünschen übrig blieb, auch noch bessere Zustände im Allgemeinen eintreten werden. Zu wünschen ist nur, daß sich die Erzgebirgszweigvereine um die Sommerfrischen ihres Bezirkes kümmern, und kann in dieser Beziehung das Vorgehen des Marienberger Vereins als sehr lobenswert bezeichnet werden.

Es hat dieser Verein „Wünsche und Anforderungen, die Einrichtung von Sommerfrischen betreffend” zusammengestellt, welche so bemessen sind, daß sie sich den Beifall der Mieter und Vermieter in gleicher Weise erwerben dürften, dieselben drucken lassen und in der Form eines Circulars in seinem Bezirk zur Verteilung gebracht, außerdem aber sich eine Kontrolle der Sommerfrischwohnungen vorbehalten, so daß man dann jedenfalls behufs Vermittelung von Sommerfrischen sich vertrauensvoll an einen solchen Verein wenden kann.*) Würde dieses gute Beispiel von anderen Vereinen nachgeahmt werden, so würde dies zur Beseitigung von Übelständen in den Erzgebirgssommerfrischen gewiß beitragen, damit die Schönheiten unseres lieben Gebirges bei ruhigem und ungestörten Genuß der Sommerfrische immer weitere Würdigung erfahren.

B. S.

*) Wir bringen diese Wünsche und Anforderungen, die Einrichtung von Sommerfrischen betr., im Anschluß an obigen Aufsatz zum Abdruck: D. Red.

  1. Es ist davon auszugehen, daß der Sommergast so wenig wie möglich Reisegepäck mitzubringen pflegt, sondern alles vorfinden will, was bei bescheidenen und gerechten Ansprüchen für einen längeren angenehmen Aufenthalt erforderlich ist.
  2. Eine nie zu vernachlässigende Hauptsache ist zunächst eine fast peinliche Reinlichkeit in den zu benützenden Räumen, Möbeln, Betten und ganz besonders auch in der Wäsche.
  3. An den zwischen Mieter und Vermieter gegenseitig getroffenen Vereinbarungen ist in jeder Beziehung festzuhalten, und sind Versprechungen, die nicht gehalten werden können, unbedingt zu vermeiden.
  4. Für 1 Person umfasse die Einrichtung des möglichst frei und freundlich gelegenen, auch hinreichend geräumigen Zimmers fokgendes: 1 größeren Tisch mit 2 Stühlen, 1 einfach überzogenes und gepolstertes Sopha, 1 Kleiderschrank, 1 kleine, gut verschließbare Kommode, 1 Waschtisch, 1 Spiegel, 1 größeres Waschbecken, 1 Wasserkrug, 1 Seifennapf, 1 Wassereimer, 1 Nachtgeschirr, 1 Wasserflasche und Trinkglas, 1 Feuerzeug, 1 Leuchter oder 1 Lampe, 1 Bank, 1 Kleiderhaken, 1 Stifelknecht und 1 Schreibzeug. –
  5. Betreffs der Ausstattung des zu liefernden Bettes ist den Wünschen des Gastes möglichst Rechnung zu tragen und darüber eine besondere vorgängige Vereinbarung sehr zu empfehlen.
  6. Die Bettwäsche, wozu auch zwei allwöchentlich zu wechselnde Hand- und Wischtücher zu zählen sind, ist wenigstens aller 14 Tage zu erneuern.
  7. Der Abtritt muß bequem, womöglich in demselben Hause gelegen und vor allem sauber gehalten sein.
  8. Die Reinigung des Zimmers, das Bettmachen, Lüften und Abwischen hat der Vermieter unentgeltlich vornehmen zu lassen.
  9. Die Reinigung der Kleider und des Schuhwerks geschieht von einer besonderen Aufwartung gegen eine wöchentliche Entschädigung von 1 Mk. bei 1 Person, von 1½ – 2 Mk. bei 2 und von 2 – 3 Mk. bei 3 und mehr Personen.
  10. Weitere Besorgungen, Botengänge u. s. w., soweit sie nicht von der Aufwartung zu übernehmen sind, haben durch Vermittelung des Vermieters gegen extra zu vereinbarende Vergütungen zu geschehen.
  11. Volle oder teilweise Verpflegung und Kost ist nur nach vorher genau zu treffendem Uebereinkommen zu beanspruchen.
  12. Das 1. Frühstück (Milch, Kaffee, Suppe und Zubehör) muß auf Wunsch überall durch Vermittelung oder das Personal des Vermieters gegen besondere Vergütung geliefert werden.
  13. Der Preis für 1, den vorstehenden Bestimmungen entsprechendes, nicht unter 9 qm umfassendes Zimmer betrage für eine Person nicht über 7 Mark wöchentlich. Die Vergütungen für Verpflegung und Waufwartung sind hierbei natürlich ausgeschlossen.
  14. Bei Aufstellung der vorstehenden Punkte ist ein Aufenthalt von wenigstens 3 Wochen vorausgesetzt worden. Bei kürzerem Aufenthalte kann einerseits eine geringe Steigerung des Mietpreises eintreten oder dürften andererseits die Ansprüche an die Ausstattung und Verpflegung entsprechend zu beschränken sein.
  15. Bei größeren Wohnungen für ganze Familien oder wenigstens 2 Personen sind die Anforderungen an die Einrichtung der Zimmer, aber auch die Mietpreise angemessen und nur nach vorher bestimmt und sorgfältig zu treffender Vereinbarung zu erhöhen. –

Der unterzeichnete Verein behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in seinem Bezirke liegenden und durch ihn vermittelten Sommerfrischen mit Rücksicht auf die vorstehenden Punkte zu prüfen und zu kontrollieren, Beschwerden entgegenzunehmen und ungenügende Wohnungen etwaigen Anfragen gegenüber unberücksichtigt zu lassen.

Erzgebirgs-Zweigverein Marienberg.

Quelle: Glückauf! Organ des Erzgebirgsvereins. 9. Jg. Nr. 5 v. Mai 1889, S. 45 – 47.