Zur Frage der Höhenbeleuchtung am 2. September

Auf der vorjährigen, zu Glauchau abgehaltenen Delegierten. und Hauptversammlung unsers Vereins war von dem Zweigverein Marienberg durch Herrn Direktor Holzhaus der Antrag gestellt worden, „der Gesamtvorstand wolle dahin wirken, daß die Beleuchtung vom nächsten Jahre an innerhalb der durch unsern Verein vertretenen Gegenden möglichst allgemein durchgeführt werde.” Es wurde bei diesem Antrage weiter darauf hingewiesen, „daß eine solche Beleuchtung zweifellos nicht nur zu einer der schönsten patriotischen Kundgebungen am Sedantage sich gestalten, sondern auch ein lebendiger, feuriger Gruß sein würde, welchen sich unsere Vereine alljährlich aus der Nähe und Ferne entgegenwinken.”

Da dieser Antrag wegen Mangel an Zeit bei der obengenannten Versammlung nicht zur Verhandlung gelangen konnte, so wurden die Vertreter der anwesenden Zweigvereine von dem Unterzeichneten ersucht, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und dem Gesamtvorstande Anzeige darüber zu erstatten.

Bis jetzt ist jedoch von seiten keines Vereins weder eine Rückäußerung noch ein bestimmter Vorschlag erfolgt, wohl aber wurden sowohl in privaten Kreisen als auch in der Presse Bedenken bezüglich des zu erwartenden Erfolges laut. Man verwies dabei ganz besonders auf die vor einigen Jahren in der sächsischen Schweiz durch den dortigen Gebirgsverein veranstaltete Höhenbeleuchtung, welche trotz der nicht unbedeutenden Opfer den Erwartungen nicht entsprochen haben soll.

Der Unterzeichnete möchte aber trotzdem nach dem Antrage Marienbergs zu einem Versuche auch in unserm Gebirge eine weitere Anregung geben, obschon es ihm infolge des gänzlichen Schweigens von seiten der Zweigvereine scheinen will, als ob die letzteren an dem erwarteten Erfolge zweifelten.

Herr Direktor Holzhaus schlug für die Ausführung einer Höhenbeleuchtung folgendes vor: a) Anzünden eines mit Petroleum oder Pech getränkten großen Holzstoßes, was jedoch nur auf kahlen Höhen ausführbar sein würde, und b) da, wo Türme vorhanden sind, das Anzünden von Rotfeuer.

Vielleicht könnten auch Magnesiumfackeln angewendet werden. Bei seinem jüngsten Aufenthalte in Oberwiesenthal hörte der Unterzeichnete, daß mit Petroleum getränkte Sägespäne eine gewaltige und weit sichtbare Flamme gäben. Letzteres Verfahren würde dann jedenfalls das billigste sein.

Vorgeschlagen wird nun:

  1. diejenigen Nachbarvereine, welche gewillt sind, zum künftigen 2. September eine Höhenbeleuchtung zu veranstalten, treten in dieser Beziehung zunächst untereinander in Verbindung, um die Höhenpunkte zu vereinbaren, auf welchen von ihnen mit der größten Aussicht auf Erfolg die Freudenfeuer brennen sollen;
  2. das Anzünden erfolgt auf sämtlichen Höhen am 2. September des Abends zwischen 7¾ und 8 Uhr.
  3. Die Vereine machen einige Tage vor dem 2. September in ihren Lokalblättern und in einer größeren, in unserm Gebirge verbreiteten Zeitung (vielleicht im Chemnitzer Tageblatt) die Höhen namhaft, auf denen die Feuer brennen sollen, damit sich jedermann einen Punkt wählen kann, von dem aus eine größere Anzahl dieser Feuer zu sehen sein würde.

Schließlich bittet der Unterzeichnete, ihm später von dem Erfolge der Höhenbeleuchtung Nachricht zu geben.

Dr. Köhler.

Quelle: Glückauf! Organ des Erzgebirgsvereins. 9. Jg. Nr. 7 v. Juli 1889, S. 68 – 69.