Bekanntmachung.

An die geehrten Vorstände der Zweigvereine ergeht hierdurch das höfliche Ersuchen, ihre diesjährigen Beiträge an die Hauptkasse, wenn irgend möglich, nicht erst, wie dies § 6 unserer Statuten vorschreibt, gegen Schluß des Jahres, sondern diesmal früher an unsern Kassierer einzusenden.

Schneeberg, den 20. Juli 1889.

Der Gesamtvorstand.
Dr. Köhler

Quelle: Glückauf! Organ des Erzgebirgsvereins. 9. Jg. Nr. 7 v. Juli 1889, S. 61.