Heimatblätter. Beilage des Erzgebirgischen Volksfreund. Nr. 1, Sonntag 14. Oktober 1923, S. 3
Im Hauptstaatsarchiv in Dresden fand ich zufällig eine Urkunde in plattdeutscher Sprache (loc. 408), ungefähr aus dem Jahre 1485 stammend. Sie ist in einer Abschrift erhalten und betrifft die Verhandlungen vor dem Danziger Schöffengericht gegen Meister Peter vom Velsen, der in Schneeberg eine Wasserkunst hatte anlegen wollen.
Peter vom Velsen hatte sich dem sächsischen Kurfürsten und den Gewerken in Schneeberg gegenüber verpflichtet, an Stelle der alten Wasserkunst für die Bergwerke eine neue zu bauen, die dreimal soviel Wasser aus dem „strycksumppe” (also einem Sumpf oder Wasserloch) heben sollte in derselben Tiefe wie bisher die alte, ja er wollte noch 30 Klafter tiefer in den Berg unter den Sumpf dringen. Martin Römer und Paul Rüczeler haben ihm von den Gewerken 1300 Rheinische Gulden gegeben. Außerdem empfing er nach Ausweis der im Holz angebrachten Quittungsschnitte (Kerbholz) weitere 1000 Rheinische Gulden, wahrscheinlich für die beschäftigten Arbeiter. Da er seine Arbeit aber nicht vollkommen fertig gestellt und die Bedingungen nicht erfüllt hatte, verklagten ihn die Schneeberger beim Rat zu Danzig, sobald sie erfahren hatten, daß er dahin geflüchtet war. Er sollte entweder seine Arbeit vollenden oder das Geld zurückzahlen.
Da meines Wissens diese Urkunde bisher für die Schneeberger Geschichte nicht verwendet ward, sei hierdurch auf sie verwiesen.
Dr. Sieber.