Erzgebirgisches Sonntagsblatt 120. Jahrgang, Nr. 49, 5. Dezember 1926, S. 1
Die Geschichte der Annaberger Feuerwehr.
(Fortsetzung.)
Die Organisation dieser Löschanstalten schien jedoch im Laufe der Jahre den Anforderungen nicht entsprochen zu haben, denn bereits zu Anfang der fünfziger Jahre ging man schon mit dem Gedankebn, diesen oder jenen Zug einer verbesserten Organisation zu unterwerfen. Hauptsächlich hatte man die Bemerkung gemacht, daß die zur Bewachung der geretteten Gegenstände bestimmten Mannschaften nicht ausreichten.
Um nun die zahl derselben einigermaßen zu vergrößern, wurde auch ein Teil der Rettungsmannschaften hierzu mit verwendet und nannte man diese Mannschaften, welche einen neugebildeten Zug bildeten, „Konstabler“. Es lag ihnen lediglich die Tätigkeit ob, ein wachsames Auge auf die geretteten Gegenstände zu halten und den Platz nicht eher zu verlassen, als bis dieselben geborgen und den betreffenden Eigentümern wieder zugestellt waren.
Nun erhob aber der Zugführer des Rettungszuges, Stadtverordneter Bruno Hempel, gegen die Verringerung seines Zuges Einwendung und es wurde auf seine Beschwerde hin der Beschluß gefaßt, diesen Zug neu zu organisieren. Es erschien daher im hiesigen Wochenblatt vom 24. Juni 1853 folgende amtl. Bekanntmachung:
Aufforderung.
Die in Reorganisation begriffene Rettungskompanie bedarf noch einer Anzahl junger, kräftiger Leute. Diejenigen, welche für die Zeit der Gefahr ihre Kräfte der Anstalt leihen und freiwillig in die Kompanie eintreten wollen, werden aufgefordert, sich, vorbehaltlich der nötigen Qualifikation, bei dem Inspektor derselben, Herrn Bruno Hempel, zu melden. Das Direktorium der Feuerlösch- und Rettungsanstalten.
Chr. An. Schorler.
Man hatte mit dieser Aufforderung den Beginn der Reorganisation der gesamten Wehr eingeleitet.
Man versäumte nun nicht, Verbesserungen nach allen Seiten hin innerhalb der Wehr vorzunehmen, um dieselbe in den Stand zu setzen, in energischerer Weise als bisher einem ausgebrochenen Brand Einhalt zu gebieten und Maßnahmen zu treffen, welche geeignet erschienen, das Leben und Eigentum der Bürger gegen gefährdende Unglücksfälle zu schützen.
Im Jahre 1854 beantragte das damalige juristische Ratsmitglied stadtrat Oehme die Errichtung einer allgemeinen Bürgerfeuerwache, die er wegen der sich mehrenden Feuersbrünste für nötig erachtete. Diese Wache bestand in jeder Nacht aus 6 Bürgern, welche sich in der Hauptwache aufzuhalten hatten. Die Wache selbst begann abends 10 Uhr und währte bis früh 4 Uhr. Dieser Einrichtung wurde von Seiten der Bürger ein großes Interesse entgegengebracht, denn nicht wenige waren es, die sich zu diesem so anstrengenden Dienst meldeten.
Auch befaßte man sich in diesem Jahre mit einer eingehenden Organisation der Landspritze, welche damals ein sorgenkind der städtischen Verwaltung gewesen zu sein scheint. Denn die Ausgaben, welche dieselbe verursachte, waren bei der damaligen hölzernen Bauart der Gebäude und den dadurch verursachten öfteren größeren Feuersbrunsten keine geringen. Dazu kam, daß weder die Landesbrandkasse noch die privaten Feuerversicherungen irgend welche Beiträge an die Feuerlöschkasse abführten, daß vielmehr die Stadtkasse die Kosten allein zu tragen hatte.
Nach langen Verhandlungen zwischen dem Rats- und Stadtverordnetenkollegium wurde im Jahre 1855 der Beschluß gefaßt, die Mannschaften für jede Dienstleistung besonders zu honorieren und bis auf weiteres 8 Mann zum Dienst der Spritze und zu diesen 8 Mann einen Rohrführer, einen Inspektor und als dessen Stellvertreter den jeweiligen Wachmeister anzustellen. Am 21. Juli 1855 wurden diese Mannschaften auf dem Rathause durch den Bürgermeister verpflichtet.
Die größten Schwierigkeiten in der Reorganisation der Wehr boten sich aber bei den übrigen Spritzenzügen. Wie schon erwähnt, waren die Spritzen schwerfällig und groß gebaut und daher schwer zu bedienen. Auch war die Herbeischaffung des Wsssers durch die Wasserreihen eine viel zu zeitraubende und mangelhafte, so daß mancher gutgemeinte Vorschlag um Abänderung dieser unhaltbaren Zustände gemacht worden ist. Ebenso hatte öfteres Nicht- und unpünktliches Erscheinen der Spritzenmannschaften zu vielen Klagen Anlaß gegeben und war man sich klar, daß nur eine gründliche Reorganisation der Wehr diese Mängel beseitigen könne.
Man berief zuerst zur Bildung und Beaufsichtigung der Wasserreihen geeignete Männer. Des weiteren beschloß auch der Rat im Verein mit dem Stadtverordnetenkollegium, die zur Bedienung der Spritzen verwendeten Mannschaften mit Hüten, an denen Blechnummern angebracht waren, zu versehen. Durch Beschluß des Stadtrats, welcher in der Sitzung am 10. März 1856 gefaßt wurde, genehmigte man die Ausgabe von 114 Talern zur Anschaffung von 244 Filzhüten und 24 Stück Mützen nebst Blechnummern und 10 Stück Roßhaarstutze für das Direktorium.
Es datiert deshalb erst von diesem Jahre ab eine erkennbare teilweise Uniformierung der Feuerwehr, und es ist aus den späteren Akten zu ersehen, daß diese Einrichtung nicht ohne Einfluß auf ein engeres Zusammenschließen der Mannschaften und eine gewisse Autorität dem Publikum gegenüber geblieben ist.
Der Wehr fehlte jedoch namentlich eine den Anforderungen der Zeit entsprechende Schulung und Disziplin und hauptsächlich ein geübtes Zusammenwirken aller Kräfte und Abteilungen. Es mußte deshalb darauf gesehen werden, eine Gliederung der Mannschaften unter Voranstellung von Personen als Instruktoren herbeizuführen, welche dieser dem Wohle aller Einwohner zu gute kommenden Einrichtung ein weitgehendes Interesse entgegenbrachten und auch gleichzeitig im Stande waren, mit strenger Disziplin eine Mannschaft heranzubilden, auf die man sich im Ernstfall verlassen konnte.
Wie schon im Eingang erwähnt, hatte sich der Stadtverordnete Hempel das Verdienst erworben, sich dieser Neuorganisation mit großem Interesse anzunehmen.
Auf seine Veranlassung fand am 3. April 1856 eine Sitzung des Direktoriums der städtischen Lösch- und Rettungsanstalten statt, in welcher folgende von ihm ausgearbeitete Gliederung der Löschmannschaften vorgeschlagen und angenommen wurde:
Das Direktorium
besteht aus: a) 1 Branddirektor (1. Ratsdeputierter), b) 3 Oberbranddirektoren (2. Ratsdeputierter, 1 Deputierter der Stadtverordneten und ein zweiter solcher), c) 3 Brandinspektoren, welche das Direktorium aus den tüchtigsten, praktischsten Leuten der Feuerwehr wählt.
Die Feuerwehr
besteht aus: 2 Divisionen, 4 Kompanien, 32 Sektionen, 64 Halbsektionen. Die 4 Kompanien, deren jede 8 Sektionen oder 16 Halbsektionen hat, heißen: 1. Kompanie: Rettungskompanie; 2. Kompanie: Lösch- und Demolierkompanie; 3. Kompanie: 1. Spritzenkompanie; 4. Kompanie: 2. Spritzenkompanie.
I. Die Rettungskompanie
hat 8 Sektionen jede zu 16 Mann, und zwar 1—6 Arbeitersektionen mit Ausrüstung, jede derselben besteht aus: 1 Rettungsoffizier, 2 Oberfeuermänner, 1 Gefreiten und 12 Feuerwehrmännern. Sektionen 7 und 8 sind Konstabler-Sektionen zur Bildung der Wasserreihen und Aufrechterhaltung der Ordnung. Die Rettungskompanie wird kommandiert vom Rettungsinspektor.
II. Die Lösch- und Demolierkompanie
hat 8 Sektionen jede zu 16 Mann, und zwar Sektionen 1—6 Arbeitersektionen in derselben Chargeneinteilung wie oben erwähnt. Sektionen 7 und 8 sind Requisitensektionen zur Herbeischaffung der Leitern, Feuerhaken, Demoliergeräte und Eimer. Kommadiert wird die Kompanie vom Löschinspektor.
III. 1. Spritzenkompanie
zählt 8 Sektionen jede zu 16 Mann. Jede derselben besteht aus: 1 Spritzenoffizier, 2 Oberfeuermännern, 1 Gefreiten, 12 Feuerwehrmännern. Die Kompanie wird kommandiert vom 1. Spritzeninspektor und führt durch Sektionen 1—3 die Spritze Nr. 1, Sektionen 4—6 Spritze Nr. 3, Sektionen 7—8 Spritze Nr. 5
IV. 2. Spritzenkompanie
eingeteilt wie die 1. Spritzenkompanie. Die Inspektion führt durch Sektionen 1—3 die Spritze Nr. 2, Sektionen 4—6 die Spritze Nr. 4 und Sektionen 7—8 die Spritze Nr. 6.
Jede dieser beiden Divisionen wurde kommandiert von einem Brandinspektor.
Betreffs der Einheit der Uniformierung wurde beschlossen, daß die Spritzenkompanien, soweit sie sich freiwillig uniformieren wollten, sich schwarz-leinerner Kittel mit weißblanken Knöpfen, Chargierte mit rotem Kragenabzeichen, zu bedienen haben.
Auch außerhalb der Mauern Annabergs ist diese Organisation gewürdigt worden, denn verschiedene Städte, wie Chemnitz, Roßwein etc., baten um Ueberlassung der Akten, um die Organisation ihrer Wehren nach diesem Schema vorzunehmen.
Die gesamte Feuerwehr umfaßte nach diesem Entwurf folgende Chargen: 1 Branddirektor, 3 Oberbrandinspektoren, 3 Brandinspektoren, 4 Feuerinspektoren, 32 Feueroffiziere, 64 Oberfeuermänner, 32 Gefreite, 384 Feuermänner und 4 Signalisten.
Zur aufrechterhaltung der Ordnung und Bewachung der geretteten Gegenstände bei Feuersbrünsten war die Kommunalgarde verpflichtet. Nach § 1 des Regulativs hatten sich die Gardisten bei Entstehung eines Feuers sofort bewaffnet und mit Dienstzeichen versehen auf der Hauptwache einzufinden. Von da aus wurden die Mannschaften unter Leitung eines Zugführers auf ihre Posten geführt. Nach einem in den städtischen Akten vorhandenen Verzeichnis waren einschließlich der Chargen 43 Mann zum Sicherheitsdienst eingestellt.
Obgleich nun die Feuerwehr sich seit dieser Zeit in einem geordneten Verhältnis befand und unter dem Kommando des Stadtverordneten Hempel sich besonderen Ansehens und der Zufriedenheit bei den städtischen Behörden und Bürgern zu erfreuen hatte, machten sich im Laufe der Zeit immer noch Mängel bemerkbar, welche wohl weniger in der Organisation als in den mißlichen Wasserverhältnissen und unvollkommenen Spritzen ihren Grund hatten. Die Spritzen mußten, wie schon erwähnt, durch Reihen bildende Mannschaften mittels Eimer gefüllt werden. Bevor aber bei dieser Einrichtung die Spritzen so weit gefüllt waren, um in Tätigkeit treten zu können, war kostbare Zeit vergangen. Nahm die bebaute Fläche der Stadt in damaliger Zeit auch noch nicht einen so großen Raum ein wie heute, so war doch die Teichwasserleitung, auf welche man ausschließlich angewiesen war, eine viel zu ungenügende.