Er wehrt sich seiner Haut.

Erzgebirgisches Sonntagsblatt 119. Jahrgang, Nr. 33, 15. August 1926, S. 2

(Annaberger Wochenblatt Nr. 38 vom 22.9.1837.)

Erklärung.

Im 25. Kapitel, Vers 33, sagt der alte Sittenrichter Sirach: „Wie man dem Wasser nicht Raum lassen soll, also soll man dem Weibe nicht seinen Willen lassen”. Diesen Ausspruch finde ich mich nun in so fern auf mich in Anwendung zu bringen veranlaßt, indem meine Ehefrau, welche nie ihre Pflichten erkannte und es dadurch dahin brachte, daß ich von ihr getrennt lebe, sich in ihrer Unbesonnenheit erfrecht hat, die schändliche Sage zu verbreiten, als ginge ich ihr in nächtlichen Stunden nach, um sie zu erdolchen. Habe ich leider ganz, wie vorstehend bemerkt, die erheblichsten Gründe, mit diesem leidigen Weibe, das stets nur meinen Nachteil in mehrfacher Hinsicht zur Bestimmung ihres leichtsinnigen Lebenswandels machte, außer ehelicher Verbindung zu leben, so bin ich dennoch nicht mit ihr so niedriger Sinnesart, um einen solchen verruchten Gedanken, als der eines zu begehenden Mordes ist, in mir entstehen zu lassen, geschweige denn in Ausführung zu bringen.

F. Wilhelm B—r, Posamentiermeister.